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Verbringung und Überwachung

Einführung

Die Kommission und die Mitgliedstaaten entwickeln zurzeit ein EDV-System, das die Wirtschaftsbeteiligten über die nationalen Verwaltungen miteinander verbindet, das so genannte EMCS (EDV-gestütztes System zur Überwachung der Beförderung und zur Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren). Es soll das derzeitige papiergestützte System zur Verfolgung innergemeinschaftlicher Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren, für welche die Zahlung der Verbrauchsteuer zwischen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ausgesetzt wurde, ersetzen.

Das System bietet folgende Vorteile im Hinblick auf eine Verbesserung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes:

  • Vereinfachung der Beförderung von Waren unter Steueraussetzung durch elektronische Übermittlung des Begleitdokuments anstatt der bisherigen Übermittlung in Papierform
  • Sichere Beförderung von Waren durch die Überprüfung der Daten des Wirtschaftsbeteiligten vor dem Warenversand sowie ein schnellerer, sicherer Nachweis darüber, dass die Waren am Bestimmungsort eingetroffen sind
  • Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren mittels Echtzeitdaten und Kontrollen bei der Beförderung

Die Kommission hat die Entwurfsphase der funktionalen und technischen Systemspezifikationen eingeleitet, die von den Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2009 so umzusetzen sind, dass das System wie folgt Anwendung findet:

  • in allen Verbrauchsteuerbereichen (Alkohol und alkoholische Getränke, Tabakwaren, Mineralöle und andere Energieerzeugnisse),
  • für alle betroffenen Wirtschaftsbeteiligten,
  • unter Steueraussetzung.

Ermöglicht wurde dies durch die Annahme einer Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umstellung des derzeitigen papiergestützten Systems auf EDV .

Außerdem erörtert der Rat zurzeit einen Vorschlagsentwurf zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, der auch Auswirkungen auf das EMCS haben wird.

Seit dem 1. Januar 1993 hat die innergemeinschaftliche Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung ausschließlich zwischen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten unter Beigabe eines Dokuments in Papierform - dem begleitenden Verwaltungsdokument (BVD) - und Hinterlegung einer Sicherheitsleistung zu erfolgen; sowohl das BVD als auch die Sicherheitsleistung dürfen erst bei Eingang der Waren am Bestimmungsort freigegeben werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Aufgrund der Zunahme von Betrugsfällen in den Mitgliedstaaten und entsprechender Steuerausfälle, insbesondere in den Bereichen Tabakwaren und Alkohol, nahm der Rat "Wirtschaft und Finanzen" am 19. Mai 1998 einen Bericht der hochrangigen Arbeitsgruppe "Steuerhinterziehung bei Tabakwaren und Alkohol" an, in dem die Einrichtung einer elektronischen Verbindung zwischen Wirtschaftsbeteiligten über die nationalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten, inzwischen bekannt unter der Bezeichnung EMCS ( EDV-gestütztes System zur Überwachung der Beförderung und zur Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren), empfohlen wird.

Um die Auswirkungen der Einführung solch eines weitreichenden, komplexen Systems einschätzen zu können, gab die Kommission eine Durchführbarkeitsstudie in Auftrag, die in den Jahren 1999 und 2000 erstellt und 2003 durch einen Nachtrag ergänzt wurde.