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Besteuerung von Gegenständen und Dienstleistungen

I. MWST-Sätze in den Mitgliedstaaten

II. Besteuerung von Gegenständen und Dienstleistungen der Kategorien von Anhang H der Richtlinie 77/388/EWG in den alten Mitgliedstaaten

II(A). Besteuerung von Gegenständen und Dienstleistungen der Kategorien von Anhang H der Richtlinie 77/388/EWG in den neuen Mitgliedstaaten

III. Anwendung des Zwischensatzes auf Gegenstände und Dienstleistungen in einigen Mitgliedstaaten

IV. Anwendung stark ermäßigter Sätze (unter 5%) in den Mitgliedstaaten

V. Anwendung des Nullsatzes in den Mitgliedstaaten (Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe A der 6. MwSt-Richtlinie

I. MWST-Sätze in den Mitgliedstaaten

Mitgliedstaaten Abk. Flagge Stark ermäßigter Satz Ermäßigter Satz Normalsatz Zwischensatz
Belgien BE - 6 21 12
Tschechische Republik CZ - 5 19 -
Dänemark DK - - 25 -
Deutschland DE - 7 16 -
Estland EE - 5 18 -
Griechenland GR 4,5 9 19 -
Spanien ES 4 7 16 -
Frankreich FR 2,1 5,5 19,6 -
Irland IE 4,4 13,5 21 13,5
Italien IT 4 10 20 -
Zypern CY - 5 / 8 15 -
Lettland LV - 5 18 -
Litauen LT - 5 / 9 18 -
Luxemburg LU 3 6 15 12
Ungarn HU - 5 / 15 20 -
Malta MT - 5 18 -
Niederlande NL - 6 19 -
Österreich AT - 10 20 12
Polen PL 3 7 22 -
Portugal PT - 5 / 12 21 -
Slowenien SI - 8,5 20 -
Slowakische Republik SK - - 19 -
Finnland FI - 8 / 17 22 -
Schweden SE - 6 / 12 25 -
Vereinigtes Königreich UK - 5 17,5 -
N.B.: Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (Nullsatz) sind hier nicht aufgeführt (siehe Abschnitt V)

II. Besteuerung von Gegenständen und Dienstleistungen der Kategorien von Anhang H der Richtlinie 77/388/EWG in den alten Mitgliedstaaten

0=Nullsatz (Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzugsrecht);[ex] = befreit
Kategorie BE DK DE EL ES FR IE IT LU NL AT PT FI SE UK
1. Nahrungsmittel 6
12
21
25 7
16
9 4
7
5,5
19,6
0
4,4
13,5
4
10
3 6 10 5
12
21
17 12
25
0
17,5
2. Lieferung von Wasser 6 25 7 9 7 5,5 21
[ex]
10 3 6 10 5 22 25 0
3. Arzneimittel 6
21
25 16 9
19
4
16
2,1
5,5
19,6
0 10
20
3
15
6
19
20 5
21
8 25
0
0
17,5
4. Medizinische Geräte für Behinderte 6
21
25 7 9 7 5,5 0 4
20
3
15
6/19 20 5 22
[ex]
25
[ex]
0
5. Personenförderung (+ siehe Nr. VI) 6
0
[ex]
[ex]
0
7
16
9 7 5,5 [ex] 10
[ex]
[ex]
3
[ex]
6
19
10 5 8 6
0
0
6. -Bücher 6/21 25 7 4,5 4/16 5,5 / 19,6 0 4/20 3 6 10 5 8 6 0
   -Zeitungen 0 / 6 / 21 0/25 7 4,5 4/16 2,1/19,6 13,5 4 3 6 10 5 0/22 6 0
   -Zeitschrifen 0 / 6 / 21 25 7 4,5 4/16 2,1/19,6 13,5 4/20 3 6 10 5 0/22 [ex]/6 0
7. Eintritt in kulturelle Veranstaltungen (Shows, Kino, Theater) [ex]
6
25 [ex]
7
4,5 [ex]*
7
5,5
19,6
[ex]
13,5
10 3 6 [ex]
10
[ex]
5
8 6 17,5
   -Eintritt in Vergnügungsparks 6 25 16 9 7 5,5
19,6
13,5 20 3 6 20 5 8 25 17,5
   -Pay-TV / Kabel-TV 12/21 25 16 9 16 5,5 21 10 15 19 10 21 22 25 17,5
   -Rundfunk- und Fernsehgebühren [-] 25 [ex] [ex] 16 2,1 [ex] 4 [ex] [ex] 10 21 8 [ex] [ex]
8. Schriftsteller, Komponisten, ... 6
21
[ex]
[21] 7 9 7 5,5 21 [ex]
20
3 6
19
[ex]
20
10
21
[ex]
[ex] 6 17,5
9. Sozialer Wohnungsbau 12**** 25 16 9 4 5,5
19,6
13,5 4
10
3******
15
19 20 [ex]
5
22 25
[ex]
17,5
5
10. Landwirtschaftliche Güter 6
12
21
25 7 9 7 5,5 13,5 4
10
20
3
15
6 20
10
5 22
17
25 0
17,5
11. Hotel-beherberung 6
[ex]
25 16 9 7 5,5 13,5 10 3 6 10 5 8 12 17,5
12. Eintritt zu Sportanlagen 6
[ex]
[ex]
25
7
16
9 7
16
19,6 [ex] 10
20
3
[ex]
6 20 5 8
[ex]
[ex]
6
17,5
13. Überlassung von Sportanlagen 6
[ex]
[ex]
25
[ex]
16
9 [ex]
16
19,6 13,5 20 3 6
[ex]
20
[ex]
5 8 6
[ex]
[ex]
17,5
14. Sozialdienst-Leistungen 6

21
[ex]
25 7 9 7 19,6 [ex] [ex]
4
10
20
3

15
[ex]
19 0

10
21

[ex]
[ex] [ex]

25
[ex]
15. Leistungen von Bestattungs-unternehmen 6 [ex] 16 9 7
16
19,6 21
[ex]
20 3 [ex] 20 [ex] [ex] [ex] [ex]
16. Medizinische und zahnärztliche Leistungen 6
21
[ex]
[ex] 7
[ex]
9 7 19,6
5,5
[ex]
[ex]
21
[ex] 3
[ex]
[ex]
19
10
[ex]
[ex]
5
[ex] [ex] [ex]
17. Abfuhr von Haushaltsmüll und Strassenreinigune 21 25 [-]
16
9 7 19,6
5,5
[ex]
21
10 3 19
[ex]
10 [ex]
5
22 25 0
17,5
Kategorie BE DK DE EL ES FR IE IT LU NL AT PT FI SE UK

 

* Leistungen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen
** Vergnügungsparks ohne jeden kulturellen B unterliegen dem Normalsatz in Höhe von 19,6%
*** Pornoshows, Spielhallen und Wetten sind ausgenommen und unterliegen dem Normalsatz in Höhe von 21%
**** Unter der Voraussetzung, dass alle Bedingungen erfüllt sind
***** Häuser, die als Hauptwohnsitz dienen

 

II(A). Besteuerung von Gegenständen und Dienstleistungen der Kategorien von Anhang H der Richtlinie 77/388/EWG in den neuen Mitgliedstaaten

 

0 = Nullsatz (Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [ex] = befreit; [-] = unterliegt nicht der MwSt;
[*] = noch keine Entscheidung über Normalsatz oder ermäßigten Satz
Kategorie CZ EE CY LV LT HU MT PL SI SK
1. Nahrungsmittel 5 18 0
5
15
18
5(2)
5
18
15 0(4) 3
7
8,5 19
2. Lieferung von Wasser 5 18 5 5
18(3)
18 15 0 7 8,5 19
3. Arzneimittel 5 5 0 5 5 5 0 7 8,5 19
4. Medizinische Geräte für Behinderte 5 5 5 5 5 5
15
18(5) 7 8,5 19
5. Personenbeförderung (+siehe Nr. VI) 5
0
18
0
5
15
18 5
18
15 0(6) 7 8,5 0
19
6. -Bücher 5 5 5 5 5 5 5 0/22 8,5 19
   -Zeitungen 5 5(1) 5 5 5 15 5 7/22 8,5 19
   -Zeitschriften 5 5(1) 5 5 5 15 5 0 / 7 / 22 8,5 19
7. -Eintritt in kulturelle Veranstaltungen (Shows, Kino, Theater) 5 5/18 [ex]/15 [ex] 18 15 18 7 8,5 [ex]/19
   -Eintritt in Vergnügungsparks 5 18 15 18 18 15 18 7 8,5 19
   -Pay-TV / Kabelfernsehen [ex]/5(0) 18 15 5 18 [ex]/15(7) 18 22 [ex] / 20(8) [ex] / 19(7)
   -Rundfunk- und Fernsehgebühren 5 18 15 5 18 [ex] / 15(7) 18 22 20 [ex] / 19(7)
8. Schriftsteller, Komponisten 5 18 5 [ex] 18 15(10)
20
18   8,5 19
9. Sozialer Wohnungsbau 5(9) 18 15 18 9 20 [ex] 7 8,5 19
10. Landwirtschaftliche Güter 5 18 5
15
18 18
5
15 15 3 8,5 19
11. Hotel-beherbergung 5 5 8 5 5 15 5 7 8,5 19
12. Eintritt zu Sportveranstaltungen 5 18 15 5 18 15 18 7 8,5 19
[ex]
13. Überlassen von Sportanlagen 5 18 15 18 18 15 18 7 8,5 19
[ex]
14. Sozial-Dienstleistungen [ex]
5
[ex] [ex] [ex] 18 [ex] [ex] 7 8,5 19
[ex]
15. Leistungen von Bestattungs-unternehmen 5 5 5 5 18 15 18 7 8,5 19
16. Medizinische und zahnärztliche Leistungen [ex]
5
[ex] [ex] [ex] [ex] [ex] [ex] 7 [ex] [ex]
17. Abfuhr von Haushaltsmüll und Straßenreinigung 5 18
5
5 5 18 15 18 7 8,5 19

(0) Leistungen von öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten sind mit Ausnahme von Tätigkeiten gewerblicher Art befreit; Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kabelfernsehen und -rundfunk: 5 %
(1) Zeitungen und Zeitschriften, die im Wesentlichen Publicity, private Werbung oder erotischen/ pornographischen Inhalt haben, unterliegen einem Steuersatz von 18%
(2) Kindernahrungsmittel
(3) Lieferungen von Trinkwasser
(4) Einige Süßwaren: 5 %
(5) Einige Geräte möglicherweise 5 %, endgültige Entscheidung steht noch aus
(6) Personenbeförderung im Linienverkehr; andere Arten der Personenbeförderung (z.B. Taxi): 15 %
(7) Dienstleistungen von öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten sind befreit
(8) Öffentliche Radio- und Fernsehausstrahlungen, die nicht kommerzieller Art sind, sind befreit
(9) Sozialer Wohnungsbau
(10) Tätigkeiten darstellender Künstler, künstlerische und literarische Schöpfungen

III. Anwendung des Zwischensatzes auf Gegenstände und Dienstleistungen in einigen Mitgliedstaaten

 

Belgien

 

Der Zwischensatz von 12 % ist anwendbar auf:
1. Bestimmte Energieerzeugnisse wie:
   - Steinkohle und feste Brennstoffe aus Steinkohle
   - Braunkohle und Briketts (außer Jett)
   - Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle und Torf
   - Als Brennstoff verwendeter unkalzinierter Petrolkoks
2. Bestimmte Reifen und Luftkammern

 

Irland

 

Der Zwischensatz von 13,5 % ist anwendbar auf:
1. Energie für Heizung und Beleuchtung
2. Bewegliche Gegenstände, die der Herstellung und Instandhaltung von Immobilien
dienen
3. Lieferung von Immobilien
4. Dienstleistungen, die der regelmäßigen Reinigung von Immobilien dienen
5. Reparaturen und Instandhaltungen beweglicher Gegenstände
6. Dienstleistungen, die der Pflege des menschlichen Körpers dienen
7. Bestimmte Fremdenverkehrsdienstleistungen
8. Dienstleistungen auf dem Gebiet der Photographie
9. Dienstleistungen von Jockeys
10. Künstlerische und antiquarische Arbeiten
11. Kurzfristige Mietverhältnisse ( weniger als 5 Wochen ) von:
   - Motorfahrzeugen zur Personenbeförderung auf der Straße
   - Schiffen, Booten und anderen Schiffen mit nicht mehr als 15 Bruttoregistertonnen zur Personenbeförderung
   - Sport-und Vergnügungsbooten, einschließlich Yachten, Kabinenkreuzern, Dinghies, Kanus, Skiffs und Rennbooten
   - Caravans, Mobilhomes, Zelten und Anhängerzelten
12. Fahrschulen
13. Leistungen der Tierärzte

 

Luxemburg

 

Der Zwischensatz von 12 % ist anwendbar auf:
1. Bestimmte Weine
2. Feste mineralische Brennstoffe sowie als Brennstoff verwendete Mineralöle und Holz
3. Waschpulver und Putzmittel
4. Werbeprospekte, Kataloge u. ä., Werbeprospekte für den Fremdenverkehr
5. Dienstleistungen der Freien Berufe
6. Leistungen der Reisebüros und Reiseveranstalter
7. Werbung
8. Maßgeschneiderte Herrenbekleidung
9. Wärme, Kühlung (Air-Conditioning) und Wasserdampf
10. Die Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren
11. Die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten einer anderen Person oder
Einrichtung als dem Kreditgeber

 

Österreich

 

Der Zwischensatz von 12 % findet Anwendung auf:
1. Wein aus eigener Erzeugung durch Winzer

 

IV. Anwendung stark ermäßigter Sätze (unter 5%) in den Mitgliedstaaten

(Anm.: Diese Aufstellung ist nicht erschöpfend)

Kategorie BE DK DE EL ES FR IE IT LU NL AT PT FI SE UK
Nahrungsmittel         4   4,4 4 3            
Getränke: Mineralwasser / Limonade                 3            
Kinderkleidung und -schuhe                 3            
Pharmazeutische Erzeugnisse         4 2,1   4 3            
-Bücher       4,5 4* 2.1   4 3            
-Zeitungen       4,5 4 2.1   4 3            
-Zeitschriften       4,5 4 2.1   4 3            
Fernsehgebühren           2.1   4              
Hotels                 3            
Gaststätten                 3            
Eintritt zu Kino, Theater und Kultur- und Sportverein       4.5         3            
Benutzung von Sportanlagen                 3            
Abfall- und Abwasser-behandlung                 3            
Haushaltsmüllabfuhr                 3            
Personenbeförderung                 3            
Bauwirtschaft:                              
-Lieferung neuer Gebäude         4     4 3**            
-Renovierung und Reperatur         4     4 3***            
-Bau neuer Gebäude         4     4 3**            
Urheberrechts-gebühren                 3            
Medizinische Geräte für Behinderte               4 3            
Wasserversorgung                 3            
Sozialdienste               4              
Pestizide und Düngemittel               4              
Rohwolle                 3            

* Auch unentgeltliche Beilagen
** Nur bei Hauptwohnsitzen
*** ausschließlich grundlegende Arbeiten an einem Gebäude, dessen Baujahr 20 Jahre vor Beginn dieser Arbeit liegt

Kategorie CZ EE CY LV LT HU MT PL SI SK
Lebensmittel               3    
Landwirtschaftliche Güter               3    

 

 

V. Anwendung des Nullsatzes in den Mitgliedstaaten (Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe A der 6. MwSt-Richtlinie

Belgien

 

  • Lieferung von Tages- und Wochenzeitungen zur allgemeinen Information;
  • Lieferung von verwertbarem Materialausschuss und bestimmten Nebenprodukten.

 

Dänemark

 

  • Verkauf von Zeitungen, die normalerweise öfter als einmal monatlich erscheinen.

 

Irland

 

  • Lieferung von Büchern und Schriften (mit Ausnahme von Zeitungen und
    Zeitschriften, Katalogen, Kalendern usw.);
  • Lieferung von Nahrungsmitteln und Getränken für den menschlichen Verbrauch (mit
    Ausnahme bestimmter Produkte, insbesondere alkoholischer Getränke, industriell
    hergestellter Getränke, Eiscreme und Süßwaren);
  • Lieferung von Saatgut, Pflanzen, Bäumen usw., die der Erzeugung von
    Nahrungsmitteln dienen;
  • Lieferung von Düngemitteln, die in Einheiten von mindestens 10 kg geliefert
    werden;
  • Lieferung von Futtermitteln (mit Ausnahme der Futtermittel für Haustiere);
  • Lieferung von oral einzunehmenden Arzneimitteln für den menschlichen Verbrauch;
  • Lieferung von oral einzunehmenden Tierarzneimitteln (mit Ausnahme der
    Arzneimittel für Haustiere);
  • Lieferung bestimmter Artikel der Frauenhygiene
  • Lieferung von Rollstühlen, Krücken, orthopädischen Apparaten und anderen
    Prothesen (mit Ausnahme von Zahnprothesen);
  • Lieferung von Bekleidungsartikeln und Schuhen für Kinder mittlerer Größe unter 10
    Jahren (mit Ausnahme von Pelzen, Lederwaren sowie Kleidungsstücken und
    Schuhen ohne Größen- oder Altersangabe);
  • Lieferung von weißen, ungeschmückten Kerzen;
  • Bestimmte von den “Commissioners of Irish Lights” erbrachte Dienstleistungen.

 

Italien

     

  • Lieferung von unverarbeitetem Gold (Goldbarren usw.);
  • Lieferung von anderem Land als Bauland;
  • Lieferung von eisenhaltigen und nicht eisenhaltigen Metallabfällen.

 

Zypern

  • Lieferung von Nahrungsmitteln und Getränken für den menschlichen Verbrauch
    (außer Lieferungen im Rahmen der Gastronomieversorgung und bestimmter
    Produkte, wie alkoholische Getränke, industriell hergestellte Getränke, Eiscreme,
    Schokolade, Süßwaren, Gebäck und pikante Genussmittel);
  • Lieferung von pharmazeutischen Produkten, Arzneimitteln und Impfstoffen der KNCodes
    30.02, 30.03 und 30.04;

 

Malta

  • Lieferung von Nahrungsmitteln für Menschen und Tiere, außer Lieferung von
    vorgegarten Gerichten und bestimmten hochverarbeiteten Produkten wie Eiscreme,
    Schokolade, industriell hergestellte und verbrauchsteuerpflichtige Getränke und von
    Haustiernahrung;
  • Lieferung von Samen und anderen Mitteln zur Fortpflanzung von im vorstehenden
    Absatz genannten Pflanzen;
  • Lieferung von lebenden Tieren, die allgemein als Nahrungsmittel für den
    menschlichen Verzehr dienen oder ein solches Nahrungsmittel liefern;
  • Lieferung von Wasser, außer von Wasser für Unternehmen, destilliertem Wasser und
  • Mineralwasser;
  • Lieferung von verschriebenen pharmazeutischen Produkten und Arzneimitteln;
  • Lieferung von Hilfen für Behinderte (Hörhilfen, Zahnprothesen, Brillen usw.).

 

Polen

  • Bücher und Fachzeitschriften unter bestimmten Bedingungen

 

Finnland

  • Tageszeitungen und Zeitschriften, sofern sie in einem mindestens einmonatigen
    Abonnement verkauft werden;
  • Druck von Mitgliederzeitschriften für Organisationen ohne Erwerbscharakter.

 

Schweden

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vereinszeitschriften,
    Mitarbeiterzeitschriften und von Organisationen ohne Erwerbscharakter
    herausgegebene Zeitschriften (im wesentlichen der Druck), einschließlich der damit
    verbunden Leistungen wie dem Vertrieb;
  • Arzneimittel, die verschrieben oder an Krankenhäuser geliefert werden oder aber ins
    Land eingeführt werden, um verschrieben oder an Krankenhäuser geliefert zu
    werden.

 

Vereinigtes Königreich

  • Lieferung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Musiknoten, Karten usw.
  • Lieferung von Nahrungsmitteln für den menschlichen oder tierischen Verbrauch (mit
    Ausnahme der Lieferung fertiger Mahlzeiten sowie einiger Erzeugnisse wie
    Eiscreme, Schokolade, industriell hergestellte oder verbrauchsteuerpflichtige
    Getränke) sowie Futtermittel für Haustiere;
  • Lieferung von Saatgut oder anderen Gegenständen zur Vermehrung von Pflanzen,
    die dem vorstehenden Gedankenstrich zuzuordnen sind;
  • Lieferung von lebenden Tieren, die allgemein als Nahrungsmittel für den
    menschlichen Verzehr dienen oder ein solches Nahrungsmittel liefern;
  • Lieferung von Wasser mit Ausnahme von Wasser für Unternehmen, destilliertem
    Wasser und Mineralwasser;
  • Lieferung von pharmazeutischen Produkten, Arzneimitteln nur auf ärztliche
    Verschreibung;
  • Lieferung von medizinischen und chirurgischen Instrumenten, Hilfen nur für
    Körperversehrte (mit Ausnahme von Hörgeräten, Zahnprothesen, Brillen usw.);
  • Lieferung von Kinderkleidung und -schuhen;
  • Bau von Wohngebäuden (d. h. die Übertragung eines Teils des Gebäudes auf eine
    andere Person durch den Bauherrn sowie während des Baus oder des Abrisses des
    Gebäudes erbrachte Dienstleistungen außer den Leistungen eines Architekten usw.)
  • Lieferung bestimmter Materialien durch Personen, die die vorgenannten
    Dienstleistungen erbringen mit Ausnahme von Instandhaltungs- und
    Reparaturarbeiten;
  • Lieferung von Gegenständen an Wohltätigkeitsorganisationen zum Zweck des
    Verkaufs durch diese sowie diese Lieferungen der Wohltätigkeitsorganisationen;
  • Lieferung von Magnetbändern, Aufzeichnungsgeräten usw., die für das staatliche
    Blindenwerk bestimmt sind;
  • Lieferung von Radiogeräten an Wohltätigkeitsorganisationen zur kostenlosen
    Ausleihe an Blinde;
  • Abwasserentsorgung;
  • Personenbeförderung in Kraftfahrzeugen, Schiffen oder Flugzeugen mit mindestens
    12 Sitzplätzen oder im Post- oder Linienverkehr;
  • Personen- oder Güterbeförderung von oder nach einem Ort außerhalb des
    Vereinigten Königreichs;
  • Lieferung bestimmter Wohnwagen und Hausboote;
  • Lieferung von Stiefeln und Helmen für industrielle Zwecke;
  • Lieferung von Motor- und Fahrradhelmen;
  • Herausgabe von Banknoten.