Die Kommission ist entschlossen, alle Hemmnisse für einen Gemeinsamen Markt der Altersversorgung, vor allem für eine betriebliche Altersversorgung (zweite Säule), zu beseitigen. Seit der Verabschiedung der Pensionsfonds-Richtlinie am 13. Mai 2003 hat sich der Druck auf die verbleibenden steuerlichen Hemmnisse erhöht.
Die meisten der derzeitigen Mitgliedstaaten besteuern die betriebliche Altersversorgung gemäss dem EET- (Beiträge und Anlageerträge sowie Veräusserungsgewinne der betreffenden Einrichtungen steuerfrei, Leistungen steuerpflichtig) oder dem ETT-System (Beiträge steuerfrei, Anlageerträge sowie Veräusserungsgewinne der betreffenden Einrichtungen und Leistungen steuerpflichtig). Dies bedeutet, dass
Das System der aufgeschobenen Besteuerung ist schlüssig, da die Beiträge an die Pensionsfonds die Leistungsfähigkeit einer Person mindern; gleichzeitig ermutigt es die Bürger, für das Alter vorzusorgen. Darüber hinaus hilft es den Mitgliedstaaten bei dem Umgang mit der demographischen Zeitbombe, da die Staaten durch die Besteuerung der Auszahlung der Leistungen der Altersversorgung Steuereinnahmen dann erhalten, wenn mehr Menschen von der staatlichen Fürsorge abhängig sein werden.
Viele Mitgliedstaaten verweigern jedoch eine steuerliche Abzugsfähigkeit
der Beiträge zu einem Pensionsfonds in einem anderen Mitgliedstaat. Hierdurch
werden die nationalen Märkte vom Wettbewerb durch andere Mitgliedstaaten
abgeschottet, wodurch die Gründung von pan-europäischen Pensions-Fonds
erschwert wird und ein schwerwiegendes Hemmnis für die Freizügigkeit
von Arbeitnehmern darstellen kann.
In einem ersten Schritt behandelte die Kommission dieses Problem durch die Vorlage einer Mitteilung (IP/01/575; MEMO/01/142) am 19. April 2001 über die Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse für die grenzüberschreitende betriebliche Altersversorgung. Die Kommission zog die Schlussfolgerung, dass auf Grundlage des EG-Vertrages und der Rechtsprechung des Europaeischen Gerichtshofes in Luxemburg (EuGH) Mitgliedstaaten die Dienstleistungsfreiheit und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nicht durch eine fehlende steuerliche Abzugsfähigkeit der Beitrage zur Altersvorsorge an einen ausländischen Pensions-Fonds beschränken dürften.
Die Mitteilung von April 2001 entwickelte auch Ideen bezüglich dem Informationsaustausch
und der Beseitigung der Doppelbesteuerung.
In einem zweiten Schritt hat die Kommission Vertragsverletzungsverfahren (IP/03/179)
gem. Art. 226 des EG-Vertrages gegen Belgien, Spanien, Frankreich, Italien,
Portugal und das Vereinigte Koenigreich eingeleitet. Die Kommission hat auch
ihr Verfahren gegen Dänemark (IP/03/965), durch eine Verweisung an den
EuGH weitergeführt.
Am 17. Dezember 2003 wurden begründete Stellungnahmen an Belgien, Portugal,
Spanien und Frankreich geschickt (IP/03/1756).
Am 8. Juli 2004 hat die Europäische Kommission entschieden, vor dem Europäischen
Gerichtshof Klage gegen Spanien zu erheben und das Vereinigte Königreich
förmlich aufzufordern, seine Rechtsvorschriften zu ändern (IP/03/873).
Am 22. Oktober 2004 hat die Europäische Kommission beschlossen, vor dem
Europäischen Gerichtshof Klage gegen Belgien zu erheben, und Italien eine
begründete Stellungnahme zu einer Änderung seiner einschlägigen
Rechtsvorschriften übermittelt (IP/04/1283).
Am 20. Dezember 2004 hat die Europäische Kommission beschlossen, Schweden
eine begründete Stellungnahme zu einer Änderung seiner einschlägigen
Rechtsvorschriften zu übermitteln (IP/04/1500)
Nach einer zunächst befürwortenden Reaktion auf die Mitteilung (IP/01/575; MEMO/01/142) der Kommission im Oktober 2001 konnte der Rat im Dezember 2002 keine Einigung erzielen.
Das Europäische Parlament gab im November 2001 eine zustimmende Stellungnahme
ab; ebenso der Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Ein im Juli 2003 veröffentlichter Aufsatz kommentiert zwei Gerichtsurteile
und gibt einen Überblick über zu behandelnde Probleme.
Ein anderer Aufsatz beschäftigt sich mit den Entwicklungen des Dezember
2003, insbesondere mit der Ankündigung Frankreichs und Spaniens, die Diskriminierung
ausländischer Pensionsfonds zu beseitigen.
Ein dritter Aufsatz beschreibt die Entwicklungen im jeweiligen Mitgliedstaat
bis 1. Juli 2004.
European Federation for Retirement Provision
Groupe Consultatif Actuariel Europeen
Generaldirektion Binnenmarkt
Generaldirektion Beschäftigung und Soziales