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Berichte über MwSt.-Verwaltungszusammenarbeit und Betrug

Im April 2004 hat die Europäische Kommission einen Bericht (siehe Pressemitteilung IP/04/523) über die EU-weite Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des MwSt-Betrugs vorgelegt. Die genaue Höhe der betrugsbedingten Einnahmenverluste lässt sich kaum ermitteln, jedoch schätzen einige Mitgliedstaaten, dass ihnen dadurch bis zu 10% des Netto-MwSt-Aufkommens entgehen.

In den letzten Jahren konnten deutliche Verbesserungen bei der Zusammenarbeit in diesem Bereich erzielt werden, u.a. durch die Annahme wirkungsvollerer EU-Vorschriften (siehe IP/03/1350), die Überarbeitung nationaler Kontrollvorschriften infolge eines Informationsaustauschs über vorbildliche Praktiken sowie durch die Ausweitung und Verbesserung der Qualität der Amtshilfe zwischen den Steuerverwaltungen.

Die Kommission empfiehlt in ihrem Bericht den Mitgliedstaaten allerdings die Verwaltungszusammenarbeit weiter zu intensivieren, z.B. durch

  • einen umfassenderen Informationsaustausch,
  • die Aufstockung des dafür zuständigen Personals und
  • die Beseitigung der noch bestehenden rechtlichen Hindernisse (Datenschutzvorschriften).

Die Kommission weist darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten kürzlich zwar eine Änderung des MwSt-Systems an sich angeregt haben, um das Problem des MwSt-Betrugs in den Griff zu bekommen, die massiven Nachteile dieser Änderungsvorschläge ihren möglichen Nutzen jedoch überwiegen.

Den vollständigen Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Einsatz der Instrumente für die Verwaltungszusammenarbeit bei der Bekämpfung des MwSt-Betrugs finden Sie im Internet : COM(2004) 260 vom 16/04/2004.