Bei den Verbrauchsteuern handelt es sich um indirekte Steuern auf den Verbrauch oder die Nutzung bestimmter Erzeugnisse. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer (MwSt) sind dies in der Regel spezifische Steuern, d.h. sie werden als Geldbetrag je Erzeugnismenge angegeben.
Am häufigsten angewandt werden Verbrauchsteuern auf
Alle Mitgliedstaaten der EU erheben auf diese drei Warenkategorien Verbrauchsteuern. Die Einnahmen aus den Verbrauchsteuern fließen in vollem Umfang den Mitgliedstaaten zu.
Die Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der Verbrauchsteuern auf diese Erzeugnisse wurden größtenteils im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 erlassen, die auch die Beseitigung der Steuerkontrollen an den Binnengrenzen der EU mit einschloss.
Diese Bestimmungen, die seitdem weiterentwickelt wurden, lassen sich in drei Hauptkategorien unterteilen:
Weitere Informationen zu Verbrauchsteuern finden Sie auf folgenden Webseiten: alkoholische Getränke , Tabakwaren , Energieerzeugnisse und allgemeine Bestimmungen.
Die Umstellung des Systems zur Verfolgung der innergemeinschaftlichen Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren auf EDV ist angelaufen. Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie auf der Webseite Beförderung und Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS).
Die jüngsten Vorschläge der Kommission im Bereich Verbrauchsteuern sind unter EUR-Lex abrufbar. Weitere Informationen über den Vorschlag der Kommission zur Schaffung eines spezifischen Rechtsrahmens für die gegenseitige Amtshilfe und die Verwaltungszusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten finden Sie auf der Webseite Vorschlag für eine Verordnung zu den Verbrauchsteuern.