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Tabakwaren

Einführung

Die derzeit geltenden Regelungen zur Besteuerung von Tabakwaren traten am 1. Januar 1993 in Kraft. Sie sind das Ergebnis der Beratungen, die 1985 mit dem Weißbuch über die Vollendung des Binnenmarktes, in dem die Kommission die vollständige Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren vorschlug, begannen. Der Rat machte sich jedoch diesen Ansatz nicht zu Eigen und erachtete die Harmonisierung der Verbrauchsteuersätze in der Europäischen Union für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes nicht als nötig.

  • Die derzeitigen Gemeinschaftsvorschriften für die Besteuerung von Tabakwaren regeln Folgendes:gemeinsame Struktur der Verbrauchsteuer auf Tabakwaren (Warendefinitionen und Berechnungsmethode),
  • Mindeststeuersätze, wobei die Mitgliedstaaten oberhalb dieser Vorgaben die Höhe der Sätze nach ihren jeweiligen nationalen Gegebenheiten festlegen können.

Darüber hinaus sehen die Gemeinschaftsvorschriften zurzeit eine Überprüfung der Verbrauchsteuerstruktur und -sätze für Tabakwaren alle vier Jahre vor. Die Kommission ist zur regelmäßigen Berichterstattung über die Besteuerung von Tabakwaren verpflichtet, und der nächste Bericht - dem aller Wahrscheinlichkeit nach ein Vorschlag beiliegen wird - muss dem Rat im Jahr 2006 vorgelegt werden.

In dem Bericht für 2006 werden alle wichtigen Faktoren Berücksichtigung finden. Obwohl die Verbrauchsteuer in erster Linie ein Instrument zur Erzielung von Einnahmen auf nationaler Ebene darstellt, ist bei der Gestaltung der einschlägigen Politik den allgemeinen Zielen des EG-Vertrags Rechnung zu tragen. In Anbetracht der Charakteristik von Tabakwaren wird der Bericht insbesondere gesundheitspolitische Aspekte, einschließlich des vor kurzem von der Weltgesundheitsorganisation geschlossenen Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums, berücksichtigen.

Die Kontrolle, der Besitz und die Beförderung von Tabakwaren unter Steueraussetzung durch Unternehmen wird durch Gemeinschaftsvorschriften geregelt, die in der Richtlinie 92/12/EWG des Rates niedergelegt sind. Entsprechend den Grundsätzen des Binnenmarktes wurden die Möglichkeiten von Privatpersonen erweitert, Waren für ihren Eigenbedarf unter Abgeltung sämtlicher steuerlicher Verpflichtungen im Mitgliedstaat ihrer Wahl einzukaufen und sie ohne erneute Entrichtung von Abgaben in einen anderen Mitgliedstaat zu verbringen.

Die meisten der Mitgliedstaaten, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind, haben allerdings ihre Steuersätze noch nicht auf das Niveau der Mindestsätze angehoben; ihnen wurden Übergangsfristen bis 2010 gewährt. Deshalb können Mitgliedstaaten für Tabakwaren, die aus bestimmten neuen Mitgliedstaaten eingeführt werden, dieselben Höchstmengen wie für Einfuhren aus Drittländern vorschreiben. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Seite " Reisende".