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Gerichtsverfahren

Gemäß Artikel 211 EG-Vertrag obliegt es der Europäischen Kommission als Hüterin der Verträge, für die Anwendung des Gemeinschaftsrechts Sorge zu tragen. Dies ist Ausdruck der Tatsache, dass die Europäische Union auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit basiert und danach strebt, die Einhaltung der Rechtsvorschriften und deren tatsächliche Anwendung in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktion trägt die Kommission auch der Rolle Rechnung, die in diesem Bereich den nationalen Behörden, insbesondere den Gerichtshöfen, zukommt.

Die Überwachung der Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften kann in verschiedener Form erfolgen:

  • Überwachung der korrekten Anwendung des Gemeinschaftsrechts (einschließlich Kontakten mit Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf die korrekte Umsetzung von EU-Richtlinien)
  • Prüfung nationaler Rechtsvorschriften zur Umsetzung von EU-Vorschriften daraufhin, ob die EU-Bestimmungen korrekt in innerstaatliches Recht umgesetzt sind
  • Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren im Anschluss an Klagen oder in anderweitig - zum Beispiel aufgrund einer parlamentarischen Anfrage oder einer Petition an das Europäische Parlament - festgestellten Fällen
  • Ausarbeitung der von der Kommission vorzulegenden Stellungnahmen zu Anträgen auf Vorabentscheidung gemäß Artikel 234 EG-Vertrag und Nichtigkeitsklagen gemäß Artikel 230 EG-Vertrag durch den Juristischen Dienst
  • Beurteilung der Rechtmäßigkeit der von einem Mitgliedstaat gewährten - sowohl notifizierten als auch nicht notifizierten - staatlichen Beihilfen steuerlicher Art sowie der von Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 1998/34/EG notifizierten Maßnahmen in steuerrechtlicher Hinsicht

Berichte der Kommission über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts dienen der Information der Öffentlichkeit über anhängige Gerichtsverfahren.

Einen Überblick über die Arbeit der Kommission einschließlich ihrer Beziehungen zu anderen EU-Institutionen finden Sie auf der Website des Generalsekretariats , wo Sie auch interne Dokumente abrufen können.

Der Bulletin der Europäischen Union" und der "Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union" bieten weitere Informationen.

Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften haben Sie unentgeltlich Zugang zur Rechtsprechung seit dem 17.06.1997 . Seit Juli 2004 können alle Urteile über Celex/EUR-Lex unentgeltlich abgerufen werden.

Eine "Sammlung der Rechtsprechung in Steuer- und Zollsachen" findet sich außerdem hier:

Volltext

* Urteile von 1961 bis 1995
* Urteile 1996
* Urteile 1997
* Urteile 1998
* Urteile 1999
* Urteile 2000
* Urteile 2001
* Urteile 2002
* Urteile 2003

Zunächst war diese Veröffentlichung ausschließlich in Französisch, der Hauptarbeitssprache des Gerichtshofs, verfügbar. Die Ausgaben ab dem Jahr 2000 gibt es nun auch in englischer Fassung. Die Sammlung umfasst Textauszüge aus der Datenbank CELEX und aus den Berichten des Gerichtshofs 1997, die dem Bulletin "Aktivitäten des Gerichtshofs und des Gerichtshofs Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften" entnommen sind.

Amtlichen Charakter haben allerdings nur die Berichte und Schlussfolgerungen in der vollständigen Fassung, die zu einem späteren Zeitpunkt in der "Sammlung der Entscheidungen des Gerichtshofs" veröffentlicht wird.

Darüber hinaus stellen wir auf unserer Website das regelmäßig aktualisierte Verzeichnis der Rechtssachen im Bereich der direkten Steuern bzw. von besonderem Interesse für diesen Bereich zur Verfügung.

Eine regelmässig aktualisierte Zusammenstellung des Fallrechts des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften im Bereich Zoll finden Sie hier auf der europa.eu.int - Homepage

Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht

Hier finden Sie ein Verzeichnis der jüngsten Beschlüsse der Kommission zu Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Steuern und Zoll; in der Regel sind nur Beschlüsse zu Fällen verfügbar, in denen eine mit Gründen versehene Stellungnahme ergangen ist oder der Gerichtshof angerufen wurde.

Außerdem können Sie ein Verzeichnis der Vertragsverletzungsverfahren einsehen, die von der Kommission eingeleitet wurden.