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Regierungskonferenz

1. Einleitung

Die Regierungskonferenz (IGC) über einen Verfassungsvertrag für die Europäische Union begann am 4. Oktober 2003. Die Diskussionen mündeten in der Annahme eines Verfassungsvertrags durch die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 18. Juni 2004.

Auf dieser Webseite wird Folgendes vorgestellt:

* der Standpunkt der Europäischen Kommission zur Regierungskonferenz von 2003-2004 und
* die Standpunkte, welche die Kommission und andere Teilnehmer an den Debatten über die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Konvent über die Zukunft Europas eingenommen haben, und welche die Grundlage für die Diskussionen in der Regierungskonferenz bildeten.

Ferner werden auf dieser Webseite eine Reihe von Argumenten für eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in bestimmten Bereichen des Steuerrechts, die der Regierungskonferenz vorgetragen wurden, sowie nützliche Links beigefügt. Da diese Argumente einer Entwicklung unterliegen, ist darauf hinzuweisen, dass sie im Jahre 2002-2003 für die besonderen Zwecke der Arbeit des Konvents und der Regierungskonferenz formuliert wurden.


2. Stellungnahme der Kommission zur Regierungskonferenz

Ein Diskussionsthema der Regierungskonferenz 2003-2004 war die Frage, ob im Bereich der Besteuerung Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden sollten. Die allgemeine Regel in den Europäischen Verträgen sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung Vorschläge nur einstimmig annehmen können.

Die Europäische Kommission schlug vor, für eine begrenzte Anzahl von Bereichen des Steuerrechts von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit überzugehen, vor allem bei Vorschlägen, die zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes erforderlich sind, bei Vorschlägen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung sowie bei Vorschlägen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz.

Auf der Regierungskonferenz brachte die Kommission folgenden Standpunkt zur Notwendigkeit eines begrenzten Übergangs von der einstimmigen Beschlussfassung zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit für Vorschläge im Steuerbereich zum Ausdruck:

"Im Verfassungsentwurf finden sich weiterhin zahlreiche Bestimmungen, die Einstimmigkeit im Rat vorschreiben oder ähnliche Verfahren vorsehen (Konsens im Europäischen Rat, gegenseitiges Einvernehmen der Regierungen der Mitgliedstaaten). Es wäre unrealistisch, die Änderung all dieser Bestimmungen und den Übergang zur qualifizierten Mehrheit zu verlangen; eine solche Forderung hätte angesichts der Vielfalt der betreffenden Fallkonstellationen auch keinen Sinn. In bestimmten Bereichen ist eine Überarbeitung des Verfassungstextes notwendig, damit die Union wirksam handeln kann...

Eine präzisere Abgrenzung der Zuständigkeit der Union sollte in einigen Fällen den Rückgriff auf die Einstimmigkeit überflüssig machen, zum Beispiel

* Besteuerung im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts d.h.
o Modernisierung und Vereinfachung des bestehenden Rechts,
o Verwaltungszusammenarbeit,
o Bekämpfung von Betrug und Steuerhinterziehung,
o Maßnahmen in Bezug auf die Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmen mit Ausnahme der Steuersätze,
* Gesichtspunkte des freien Kapitalverkehrs in Verbindung mit Betrugsbekämpfung;
* Besteuerung im Zusammenhang mit der Umwelt."

Quelle: Stellungnahme der Kommission zur Regierungskonferenz, Dokument KOM(2003) 548

3. Einstimmigkeit versus qualifizierte Mehrheit

Im Rahmen der Verträge über die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Union (sowie im Rahmen des von den Staats- und Regierungschefs nach der Regierungskonferenz genehmigten Verfassungsvertrags) unterliegen alle Beschlüsse im Steuerbereich auf europäischer Ebene der Einstimmigkeit. Das bedeutet, dass alle Mitgliedstaaten Maßnahmen im Steuerbereich zustimmen müssen.

Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit bedeutet, dass ein europäisches Gesetz angenommen ist, sobald eine bestimmte Mindestanzahl Stimmen im Ministerrat erreicht wird. Die Stimmen werden anhand der Bevölkerungszahl eines Mitgliedstaates gewichtet und zugunsten der bevölkerungsschwächeren Länder korrigiert. Mehr Informationen zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit finden Sie hier.

Einige Mitgliedstaaten halten es nicht für wünschenswert, die qualifizierte Mehrheit auf den Steuerbereich auszuweiten. Die Europäische Kommission ist nicht dieser Meinung, sondern hält die qualifizierte Mehrheit in einigen Bereichen des Steuerrechts für erforderlich. In einer erweiterten EU mit 25 Mitgliedstaaten könnte die Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips bei der Beschlussfassung im Steuerbereich die erforderliche steuerliche Koordination in Europa unmöglich machen. Anhand von Beispielen lässt sich dies leicht verdeutlichen.

Die Grenzen des Einstimmigkeitsprinzips im Steuerbereich -

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit nicht die Harmonisierung der Steuern in ganz Europa bedeutet. Genauso wenig führt sie zu einer Erhöhung der Steuern. Die Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit im Steuerbereich sollen die Kompatibilität der Steuersysteme der Mitgliedstaaten untereinander und mit den Verträgen gewährleisten. Die Gründe für die Änderung des Beschlussverfahrens im Steuerbereich werden in den häufig gestellten Fragen (FAQ) genauer erläutert.

Häufig gestellte Fragen zu den Standpunkten der Kommission

4. Im Konvent über die Zukunft Europas dargelegte Standpunkte

Der Konvent über die Zukunft Europas tagte von März 2002 bis Juni 2003 und formulierte Empfehlungen über die Schlüsselthemen der künftigen Entwicklung der Europäischen Union. Der Konvent legte seine Empfehlungen in Form eines Entwurfs eines Verfassungsvertrags, der die bestehenden Verträge ersetzt und inhaltlich ändert, dem Europäischen Rat von Thessaloniki vor. Dieser begrüßte den Entwurf als gute Grundlage für den Beginn der Regierungskonferenz.

Im Konvent über die Zukunft Europas war der Steuerbereich Gegenstand eingehender Erörterungen in der Arbeitsgruppe "Ordnungspolitik im Wirtschaftsbereich". Anschließend legten die Teilnehmer in der Plenarsitzung ihre Standpunkte dar und erörterten die Vorschläge des Präsidiums des Konvents. Die Vertreter der Kommission ersuchten um eine Änderung der Artikel zu den Steuern im Entwurf des Verfassungsvertrags. Die hier dargelegten Informationen sind vergleichsweise technisch.

Endgültiger Vorschlag des Konvents (Entwurf des Verfassungsvertrags)

Änderungsvorschläge der Kommission zum Verfassungsentwurf (nur in Französisch verfügbar)

Diese Änderungen betreffen drei wichtige, vom Präsidium vorgeschlagene Artikel, nämlich Artikel III-62, III-63 und III-65 (die in den Änderungen verwendete Nummerierung entspricht nicht derjenigen, die schließlich vom Konvent vorgeschlagen wurde).

Hinweise: In diesen Dokumenten bedeutet durchgestrichener Text, dass in der Änderung die Streichung der betreffenden Wörter vorgeschlagen wird.

Vollständige Liste der von Teilnehmern vorgeschlagenen Änderungen im Steuerbereich

Schlussbericht der Gruppe VI "Ordnungspolitik" (Hänsch-Bericht)

5. Hintergrundinformationen und nützliche Links

Informationen und Links zum Thema Steuern

Kommissionsmitglied Frits Bolkestein hat bei verschiedenen Gelegenheiten seinen Standpunkt zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit vorgetragen. Siehe zum Beispiel: Artikel, veröffentlicht in Le Monde am 12. Juni 2003.

* Die vollständige Liste der vorgeschlagenen Änderungen im Steuerbereich ist zu finden unter:
o Artikel III-62 und III-63
o Artikel III-65

Änderungsvorschläge der Kommission zum Verfassungsentwurf (nur in Französisch verfügbar):

* Artikel III-62
* Artikel III-63
* Artikel III-65
* Beispiele
* Häufig gestellte Fragen

Andere Links

* Weitere Informationen über die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit finden Sie hier
* Webseite "Vertrag über eine Verfassung für Europa"
* Die Regierungskonferenz über einen Verfassungsvertrag für die EU
* Webseite des Europäischen Rates , 12.-13. Dezember 2003
* Der Europäische Konvent
* Die Zukunft der Europäischen Union
* Der Europäische Rat von Thessaloniki, 19.-20. Juni 2003
* Vollständiger Wortlaut der Stellungnahme der Kommission zur Regierungskonferenz
* Endgültiger Vorschlag des Konvents (Entwurf des Verfassungsvertrags)
* Schlussbericht der Arbeitsgruppe "Ordnungspolitik" (Hänsch-Bericht)