Das Netz für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer
Gesetze >> Andere Steuern >>

Besteuerung von Personenkraftwagen

Derzeit gibt es, was die Besteuerung von Personenkraftwagen anbelangt, nur wenige Gemeinschaftsvorschriften bzw. nur eine begrenzte Harmonisierung nationaler steuerlicher Vorschriften. Deshalb erlässt auf diesem Gebiet jeder Mitgliedstaat eigene Rechtsvorschriften. Die wenigen zur Zeit geltenden Gemeinschaftsvorschriften betreffen hauptsächlich die grenzüberschreitenden Aspekte der Pkw-Besteuerung.

Vorschlag der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie (KOM/2005/261/FINAL ; Pressemitteilung IP/2005/839; und Fragen-Antwortliste MEMO/05/236) vorgelegt, der bedeuten würde, dass die Mitgliedstaaten ihre Systeme für die Besteuerung von Personenkraftwagen umstrukturieren müssten. Ziel des Vorschlags ist zum einen, das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Beseitigung der steuerlichen Hindernisse für die innergemeinschaftliche Verbringung von Personenkraftwagen zu verbessern. Zum anderen soll die Nachhaltigkeit durch die Umstrukturierung der Bemessungsgrundlagen der Zulassungssteuern und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern gefördert werden, die künftig Elemente mit einem direkten Bezug auf die Kohlendioxid-Emissionen der Personenkraftwagen enthalten sollen. Der Vorschlag zielt lediglich auf die Festlegung einer EU-weiten Struktur für die Besteuerung von Personenkraftwagen ab und würde weder zur Harmonisierung der Steuersätze führen, noch Mitgliedstaaten zur Einführung neuer Steuern verpflichten.

Der Richtlinienvorschlag der Kommission umfasst drei Elemente:

  • Abschaffung der Zulassungssteuern während einer Übergangszeit von fünf bis zehn Jahren.
  • Ein System, bei dem der Mitgliedstaat, in dem ein Personenkraftwagen zugelassen ist, bis zur Abschaffung der Zulassungssteuer einen Teil davon erstatten müsste, wenn das Fahrzeug nach der Zulassung ausgeführt oder auf Dauer in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird.
  • Die Bemessungsgrundlagen sowohl der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern als auch der Zulassungssteuern sollten künftig eine Kohlendioxid-Komponente enthalten.

Eine Anlage zu dem Richtlinienvorschlag enthält ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen, das die wirtschaftlichen, umwelt- und sozialen Auswirkungen des Vorschlags ausführlich untersucht.

Der Vorschlag stützt sich auf eine Mitteilung der Kommission (KOM(2002) 431 - Siehe auch Pressemitteilung IP/02/1274) , die im Jahr 2002 Handlungsmöglichkeiten in den Bereichen Binnenmarkt und Umwelt vorgeschlagen hat.
Die heutige rechtliche Situation in der EU

Die nationalen Vorschriften müssen mit den allgemeinen Grundsätzen des EG-Vertrags in Einklang stehen , sollten insbesondere im Handelsverkehr zwischen Mitgliedstaaten keine mit dem Grenzübertritt verbundenen Formalitäten nach sich ziehen und müssen dem Prinzip der Nichtdiskriminierung zwischen nationalen und innergemeinschaftlichen Geschäften entsprechen.

Was das Gemeinschaftsrecht angeht, so gibt es zwei Ratsrichtlinien, die das Recht der Mitgliedstaaten auf die Erhebung von Verbrauchsteuern auf Fahrzeuge einschränken:

  • Richtlinie 83/183/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat
  • Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel

Die Kommission hat für die Bürger eine Mitteilung zu den steuerlichen Folgen der grenzüberschreitenden Verbringung von Kraftfahrzeugen verfasst (TAXUD/255/02 - siehe unten). Diese Mitteilung behandelt allerdings nur die bei Grenzüberschreitungen zu beachtenden Aspekte der Fahrzeugbesteuerung.

Kraftfahrzeuge sind für ihre Nutzer wichtige Mittel zur Fortbewegung und damit zur Wahrnehmung der im EG-Vertrag garantierten Freizügigkeit. So nehmen viele Bürger ihr Fahrzeug mit, wenn sie sich in einem anderen Mitgliedstaat vorübergehend aufhalten oder sich dort auf Dauer niederlassen. Andere Bürger wiederum kaufen oder mieten ein Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat.

Hintergrund

  • Besteuerung von Personenkraftwagen: Konsultation zu Vorschlägen für die Besteuerung von Personenkraftwagen (siehe Pressemitteilung IP/04/970)
  • Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Besteuerung von Personenkraftwagen in der Europäischen Union - Handlungsmöglichkeiten auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene (KOM(2002) 431 vom 6.9.2002). Siehe Pressemitteilung IP/02/1274.
  • Mitteilung der Kommission an die Bürger (TAXUD/255/02 vom 9.9.2002): Steuerliche Behandlung der innergemeinschaftlichen Verbringung von Personenkraftfahrzeugen und ihrer grenzüberschreitenden Verwendung. Das Dokument gibt Auskunft über die einschlägigen Rechte und Pflichten der EU-Bürger.
  • Steuerliche Maßnahmen zur Verringerung der CO 2- Emissionen von Neufahrzeugen (Januar 2002). Eine Studie der COWI A/S
  • Studie über die Kraftfahrzeugbesteuerung in den EU-Mitgliedstaaten (Januar 2002).
  • Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur steuerlichen Behandlung von privaten Kraftfahrzeugen, die im Zusammenhang mit einer Verlegung des Wohnsitzes auf Dauer in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden oder die vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Zulassung benutzt werden (KOM(1998) 30 vom 10.2.1998)
  • Die Besteuerung von Fahrzeugen in der Europäischen Union 1997. In diesem Dokument werden die in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden steuerlichen Maßnahmen erläutert.