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Aufnahme einer Unternehmenstätigkeit

Vor der Aufnahme einer Unternehmenstätigkeit sollte grundsätzlich der Rat der Steuerverwaltung und/oder eines Fachberaters eingeholt werden. Beabsichtigen Sie eine Unternehmenstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat, sollten Sie sich an die für ausländische Unternehmer zuständige Stelle der betreffenden Steuerverwaltung wenden. Angaben zu diesen Stellen finden sich in dem Informationsdokument der Kommission " MwSt in der Europäischen Union".

Umsätze zwischen Unternehmen und Verkäufe an Verbraucher

Detaillierte Auskünfte erteilt die Steuerverwaltung Ihres Landes.