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Fernverkauf von Gegenständen

Fernverkauf bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger Gegenstände (Waren) an in anderen Mitgliedstaaten ansässige nichtsteuerpflichtige Kunden verkauft und für die Beförderung der Gegenstände an die Kunden sorgt. Ein typisches Beispiel dafür ist der Versandhandel.

Derartige Lieferungen unterliegen der MwSt im Bestimmungs- bzw. Verbrauchsmitgliedstaat, sobald in diesem Mitgliedstaat ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Die in den Mitgliedstaaten geltenden Schwellenwerte sind in dem Informationsdokument der Kommission "MwSt in der Europäischen Union" angegeben. Auch wenn der Schwellenwert nicht überschritten wird, kann sich der Verkäufer in dem Mitgliedstaat des Verbrauchers für MwSt-Zwecke identifizieren lassen und muss dann die MwSt nach den in diesem Land geltenden Vorschriften in Rechnung stellen.