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Gebrauchtgegenstände

Auf Gebrauchtgegenstände (dazu zählen z.B. Gebrauchtfahrzeuge und Kunstwerke) können entweder die normalen MwSt-Vorschriften oder die MwSt-Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten angewandt werden. Die Sonderregelung sieht eine so genannte "Differenzbesteuerung" vor und ist in Artikel 26b der Sechsten MwSt-Richtlinie niedergelegt.

Grundsätzlich sind auf Gebrauchtgegenstände die normalen MwSt-Vorschriften anzuwenden, wonach die MwSt auf das gesamte Entgelt (ohne MwSt) erhoben wird, das der Händler vom Kunden erhalten hat.

Allerdings kann ein steuerpflichtiger Händler in folgenden Fällen die o.a. Differenzbesteuerung anwenden:

  • wenn er die Gebrauchtgegenstände von einem Nichtsteuerpflichtigen erhalten hat, oder
  • wenn er die Gebrauchtgegenstände von einem Steuerpflichtigen erhalten hat, dessen Lieferungen von der MwSt befreit sind, weil er eine steuerfreie Tätigkeit ausübt, oder
  • wenn er die Gebrauchtgegenstände von einem Steuerpflichtigen erhalten hat, dessen Lieferungen gemäß der Sonderregelung für Kleinunternehmen von der MwSt befreit sind, oder
  • wenn er die Gebrauchtgegenstände von einem Steuerpflichtigen erhalten hat, der auf diese Gegenstände ebenfalls die Differenzbesteuerung anwendet.

Bei Anwendung der Differenzbesteuerung wird die MwSt auf die Gewinnspanne erhoben, die sich aus der Differenz von Einkaufs- und Verkaufspreis (jeweils einschließlich MwSt) ergibt. Ansonsten müsste der steuerpflichtige Händler in allen oben genannten Fällen für das gesamte vom Kunden zu zahlende Entgelt MwSt in Rechnung stellen und abführen, ohne Vorsteuer abziehen zu können.