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Besteuerung der Altersversorgung

Die Kommission ist entschlossen, alle Hemmnisse für einen Gemeinsamen Markt der Altersversorgung, vor allem für eine betriebliche Altersversorgung (zweite Säule), zu beseitigen. Seit der Verabschiedung der Pensionsfonds-Richtlinie am 13. Mai 2003 hat sich der Druck auf die verbleibenden steuerlichen Hemmnisse erhöht.


Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Die meisten der derzeitigen Mitgliedstaaten besteuern die betriebliche Altersversorgung gemäss dem EET- (Beiträge und Anlageerträge sowie Veräusserungsgewinne der betreffenden Einrichtungen steuerfrei, Leistungen steuerpflichtig) oder dem ETT-System (Beiträge steuerfrei, Anlageerträge sowie Veräusserungsgewinne der betreffenden Einrichtungen und Leistungen steuerpflichtig). Dies bedeutet, dass

  • die Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmer-Beiträge steuerlich abzugsfähig sind;
  • die Anlageerträge des Pensionsfonds normalerweise befreit sind (diese sind nur in Dänemark, Italien und Schweden steuerpflichtig);
  • die Leistungen steuerpflichtig sind.

Das System der aufgeschobenen Besteuerung ist schlüssig, da die Beiträge an die Pensionsfonds die Leistungsfähigkeit einer Person mindern; gleichzeitig ermutigt es die Bürger, für das Alter vorzusorgen. Darüber hinaus hilft es den Mitgliedstaaten bei dem Umgang mit der demographischen Zeitbombe, da die Staaten durch die Besteuerung der Auszahlung der Leistungen der Altersversorgung Steuereinnahmen dann erhalten, wenn mehr Menschen von der staatlichen Fürsorge abhängig sein werden.

Viele Mitgliedstaaten verweigern jedoch eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge zu einem Pensionsfonds in einem anderen Mitgliedstaat. Hierdurch werden die nationalen Märkte vom Wettbewerb durch andere Mitgliedstaaten abgeschottet, wodurch die Gründung von pan-europäischen Pensions-Fonds erschwert wird und ein schwerwiegendes Hemmnis für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern darstellen kann.

Steuerliche Hemmnisse für die grenzüberschreitende betriebliche Altersversorgung

In einem ersten Schritt behandelte die Kommission dieses Problem durch die Vorlage einer Mitteilung (IP/01/575; MEMO/01/142) am 19. April 2001 über die Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse für die grenzüberschreitende betriebliche Altersversorgung. Die Kommission zog die Schlussfolgerung, dass auf Grundlage des EG-Vertrages und der Rechtsprechung des Europaeischen Gerichtshofes in Luxemburg (EuGH) Mitgliedstaaten die Dienstleistungsfreiheit und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nicht durch eine fehlende steuerliche Abzugsfähigkeit der Beitrage zur Altersvorsorge an einen ausländischen Pensions-Fonds beschränken dürften.

Die Mitteilung von April 2001 entwickelte auch Ideen bezüglich dem Informationsaustausch und der Beseitigung der Doppelbesteuerung.

Vertragsverletzungsverfahren

In einem zweiten Schritt hat die Kommission Vertragsverletzungsverfahren (IP/03/179) gem. Art. 226 des EG-Vertrages gegen Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Portugal und das Vereinigte Koenigreich eingeleitet. Die Kommission hat auch ihr Verfahren gegen Dänemark (IP/03/965), durch eine Verweisung an den EuGH weitergeführt.
Am 17. Dezember 2003 wurden begründete Stellungnahmen an Belgien, Portugal, Spanien und Frankreich geschickt (IP/03/1756).
Am 8. Juli 2004 hat die Europäische Kommission entschieden, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Spanien zu erheben und das Vereinigte Königreich förmlich aufzufordern, seine Rechtsvorschriften zu ändern (IP/03/873).
Am 22. Oktober 2004 hat die Europäische Kommission beschlossen, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Belgien zu erheben, und Italien eine begründete Stellungnahme zu einer Änderung seiner einschlägigen Rechtsvorschriften übermittelt (IP/04/1283).
Am 20. Dezember 2004 hat die Europäische Kommission beschlossen, Schweden eine begründete Stellungnahme zu einer Änderung seiner einschlägigen Rechtsvorschriften zu übermitteln (IP/04/1500)

Reaktion des Rat, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Nach einer zunächst befürwortenden Reaktion auf die Mitteilung (IP/01/575; MEMO/01/142) der Kommission im Oktober 2001 konnte der Rat im Dezember 2002 keine Einigung erzielen.

Das Europäische Parlament gab im November 2001 eine zustimmende Stellungnahme ab; ebenso der Wirtschafts- und Sozialausschuss.

Aufsätze

Ein im Juli 2003 veröffentlichter Aufsatz kommentiert zwei Gerichtsurteile und gibt einen Überblick über zu behandelnde Probleme.
Ein anderer Aufsatz beschäftigt sich mit den Entwicklungen des Dezember 2003, insbesondere mit der Ankündigung Frankreichs und Spaniens, die Diskriminierung ausländischer Pensionsfonds zu beseitigen.
Ein dritter Aufsatz beschreibt die Entwicklungen im jeweiligen Mitgliedstaat bis 1. Juli 2004.

Links

European Federation for Retirement Provision

Groupe Consultatif Actuariel Europeen

Generaldirektion Binnenmarkt

Generaldirektion Beschäftigung und Soziales