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Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern

Am 16. November 2004 nahm der Rat eine neue Verordnung (siehe Amtsblatt L 359 vom 4. Dezember 2004) an, die darauf abzielt, die in der Richtlinie 77/799/EWG und der Richtlinie 92/12/EWG festgelegten Mechanismen der Verwaltungszusammenarbeit zu vereinfachen, zu dezentralisieren und zu stärken. Am selben Tag verabschiedete der Rat eine Richtlinie zur Änderung dieser beiden Richtlinien, mit der jeglicher Bezug auf die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der Verbrauchsteuern gestrichen wurde. Deshalb ist die Verordnung, die in den zuständigen Foren diskutiert wurde, der einzig anwendbare Rechtstext in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich Verbrauchsteuern (siehe Pressemitteilung IP/04/1362).

Mit der Verordnung werden im Wesentlichen drei Ziele verfolgt:

  • Festlegung klarer, verbindlicher Regeln für den Informationsaustausch
  • Aufbau direkterer Kontakte zwischen nationalen Betrugsbekämpfungsstellen
  • Ermöglichung eines umfassenderen Informationsaustauschs

Dieser Verordnung wird eine Durchführungsverordnung der Kommission folgen, in der die genauen Vorschriften zur Durchführung der Bestimmungen niedergelegt sind.

Diese neuen Rechtstexte beruhen auf einem Vorschlag der Kommission vom 18. Dezember 2003 zur Änderung der genannten Richtlinien (KOM(2003) 797 ; siehe Pressemitteilung IP/04/28).